Garantie
|
Mit dieser Garantie gewährleistet die Firma NOVA Vertriebsges.m.b.H (im folgenden kurz: Nova) dem in der Garantieurkunde angeführten Inhaber (im folgenden kurz: Inhaber) für 300 Flugstunden, höchstens aber für die Dauer von 2 Jahren gerechnet vom Tag des Ersterwerbes, daß das Gerät mir der Seriennummer keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist. Sofern während der Garantiezeit Material- bzw. Verarbeitungsfehler auftreten, wird Nova bei Einhaltung der nachstehend angeführten Bedingungen das Gerät unentgeltlich reparieren oder mangelhafte Teile austauschen. Ist die Verbesserung des Mangels nicht möglich oder unwirtschaftlich, erhält der berechtigte Inhaber auf Wunsch ein nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten Gerätes verminderten Kaufpreis. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind sowie Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen sind von der Garantie ausgenommen. Der Anspruch auf Garantieleistung steht ausschließlich dem Inhaber des Gerätes gegenüber Nova zu. |
Im Preis für das Gerät sind weitergehende Leistungen (Nova Protect) inbegriffen, sofern sich der Inhaber innerhalb von 10 Tagen nach Ersterwerb unter www.nova-wings.com „Mein Nova“ das erworbene Gleitsegel ordnungsgemäß registriert. Nach der Registrierung durch den Ersterwerber bzw. Händler erhält der Inhaber eine Urkunde mit den jeweiligen Daten und Fristen durch das Nova COS System ausgestellt.
Nova Protect beinhaltet folgende Sonderleistungen:
|
Nova beseitigt für die Dauer von 1 Jahr gerechnet ab dem Datum des Ersterwerbes bei Einhaltung der nachstehend angeführten Bedingungen alle am Gerät eintretenden Sachschäden, die während eines Fluges durch einen Unfall verursacht werden und zwar durch Reparatur oder Austausch des beschädigten Teiles. Ist die Instandsetzung des Gerätes nicht möglich oder unwirtschaftlich (Totalschaden), erhält der Inhaber auf Wunsch ein nach Art und Qualität gleichwertiges, neues Gerät gegen Bezahlung des um den Zeitwert des beschädigten Gerätes verminderten Kaufpreis. Sonstige Sachschäden oder Personenschäden sowie Diebstahl oder sonstiger Verlust sind von der Ersatzleistung ausgeschlossen, ebenso Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht oder nur unerheblich beeinflussen. Der Anspruch auf Ersatzleistungen ist ausschließlich auf Flugunfälle durch den Inhaber des Gerätes beschränkt. Zwischenhändlern oder anderen Personen, denen das Geräte zur Verwendung in welcher Form auch immer überlassen wird, entstehen keinerlei Ersatzansprüche. Für alle Nova Gleitsegel, die in Österreich, Deutschland und der Schweiz erworben wurden, wird durch Nova und ihre autorisierten Servicestellen ein Nova NTT (Nova Trimm Tuning) gratis durchgeführt. Die jeweiligen Frachtkosten werden von Nova nicht übernommen. Das NTT ist innerhalb von 12 Monate bzw. 100 Flugstunden ab Ersterwerb durchzuführen.
|
Gemeinsame Bedingungen für Garantie- und Ersatzleistungen:
|
Garantie- und Ersatzleistungen werden erst ab dem Datum der durch Nova COS ausgestellten Garantiekarte gewährt. Ersatzleistungen für Unfallschäden, die vor diesem Zeitpunkt eingetreten sind werden nicht erbracht. Die Garantie- und Ersatzleistungen gelten nur für private Sport- und Freizeitausübung, nicht also zum Beispiel bei gewerblicher Nutzung. Es ist vom Erwerber ein Flugbuch zu führen, in welchem sämtliche mit dem Gerät durchgeführten Flüge dokumentiert sind, wobei zumindest Ort, Datum und Dauer des Fluges festgehalten werden müssen. Im Schadensfall ist das Gerät samt Garantieurkunde und Kaufvertrag an Nova oder an einen autorisierten Generalvertreter zu übersenden. Reparaturen oder Austausch beschädigter Teile werden ausschließlich von Nova durchgeführt. Werden diese Arbeiten von unberechtigten Dritten vorgenommen, besteht keinerlei Ersatzanspruch. Weiters besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines Ersatzgerätes während der Reparatur. Der Zeitwert des Gerätes ist ausschließlich wie folgt zu ermitteln: Die von Nova zu erbringende Garantie- und Ersatzleistungen beschränken sich auf die in der Garantiekarte ausdrücklich genannten Leistungen, der Ersatz anderer Mängel oder Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, Erfüllungsinteresse etc. ist ausgeschlossen. Dem Inhaber zustehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon jedoch unberührt. Sofern eine Garantieleistung erbracht wurde, ist jeder weitere Garantieanspruch erloschen. Gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen neben dieser Garantie und werden nicht verlängert. Für sämtliche nach diesen Bestimmungen von Nova zu erbringenden Leistungen im Schadensfall trägt der Inhaber einen Selbstbehalt von Euro 50,-- , zuzüglich der nationalen Umsatzsteuer. Ersatzleistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung dieses Betrages erbracht. |